| Ein Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche,
rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung,
die den Arbeitnehmern seiner Trägerunternehmer
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt.
Der Pensionsfonds gewährt den Arbeitnehmern einen
Rechtsanspruch. Er muss von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden
und unterliegt auch nach Zulassung der Aufsicht durch
diese.
Die Finanzierung der Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung muss im Kapitaldeckungsverfahren
erfolgen. Das Kapital wird vom Pensionsfonds in
Aktien und Rentenpapiere angelegt. Bei der Kapitalanlagepolitik
unterliegt der Pensionsfonds geringeren Beschränkungen
als Pensionskassen oder Lebensversicherungsunternehmen.
Dadurch soll eine höhere Rendite erreicht werden.
Die Legaldefinition des Pensionsfonds findet sich
in § 112 VAG.
Auch wenn ein Arbeitgeber Altersvorsorgeleistungen
mittels des Durchführungsweges "Pensionsfonds"
gewährt, muss wegen der geringeren Sicherheit
im Vergleich zu Versicherern eine Absicherung durch
den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz erfolgen.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene
Arten durchgeführt werden. Das Betriebsrentengesetz
bestimmt hierzu die fünf zulässigen Durchführungswege:
Direktzusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktversicherung
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