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Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern seiner Trägerunternehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt. Der Pensionsfonds gewährt den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch. Er muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden und unterliegt auch nach Zulassung der Aufsicht durch diese.

Die Finanzierung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung muss im Kapitaldeckungsverfahren erfolgen. Das Kapital wird vom Pensionsfonds in Aktien und Rentenpapiere angelegt. Bei der Kapitalanlagepolitik unterliegt der Pensionsfonds geringeren Beschränkungen als Pensionskassen oder Lebensversicherungsunternehmen. Dadurch soll eine höhere Rendite erreicht werden.

Die Legaldefinition des Pensionsfonds findet sich in § 112 VAG.

Auch wenn ein Arbeitgeber Altersvorsorgeleistungen mittels des Durchführungsweges "Pensionsfonds" gewährt, muss wegen der geringeren Sicherheit im Vergleich zu Versicherern eine Absicherung durch den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz erfolgen.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu die fünf zulässigen Durchführungswege:

Direktzusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktversicherung

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