| Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein
Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses
eine Versorgungszusage erteilt. Die arbeitsrechtlichen
Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind
im Betriebsrentengesetz geregelt. Zusätzlich
wird betriebliche Altersversorgung steuerlich flankiert,
um diese Art der Altersvorsorge zu stärken.
Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des
Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung
durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges
Gehalt, vor. Da diese Variante Steuervorteile
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt,
erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene
Arten durchgeführt werden. Das Betriebsrentengesetz
bestimmt hierzu die fünf zulässigen
Durchführungswege:
Direktzusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktversicherung
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