Weitere Informationen zum Krankenversicherungsvergleich
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Die gesetzliche
Krankenversicherung - Krankenversicherungsvergleich
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als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als
3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005), sind Sie Pflichtmitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen diese
Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbständig
sind, können Sie sich auch privat krankenversichern.
Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat krankenversichert.
Die Beiträge
zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen
berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige
mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht selbst
erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den
Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert anders als
in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes
Familienmitglied einen eigenen Beitrag berechnen.
Die gesetzlichen
Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene
Leistungen, die Beitragssätze der verschiedenen Kassen
unterscheiden sich jedoch um mehr als 2 Prozent. Das klingt
zunächst wenig, über die Jahre lässt sich durch
den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse
jedoch viel Geld sparen.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Freie Kassenwahl
- Krankenversicherungsvergleich
Als
Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen
Krankenkasse Sie sich versichern.
Sie haben die Wahl
zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen,
Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.
Ortskrankenkassen
und Ersatzkassen sind für gesetzlich Krankenversicherte
aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebskrankenkassen
und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte
bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder
begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte
Regionen.
Die großen
Ersatzkrankenkassen und Ortskrankenkassen liegen im Beitrag
meist höher als die Betriebskrankenkassen, sie verfügen
aber über ein weitläufiges Filialnetz wichtig
für alle, die Wert auf persönliche Beratung und
Service bei der gesetzlichen Krankenkasse legen. Für
die Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen sprechen
die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich
hier krankenversichert, kann unter Umständen einige hundert
Euro pro Jahr sparen.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Leistungsunterschiede
der gesetzlichen Krankenkassen
Die
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu großen
Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird
bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden
Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären
Therapien von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität
Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine
geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert
sind.
Spielraum haben
die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen:
manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in Grenzen auch
alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie.
Andere gesetzliche Krankenkassen finanzieren ihren Krankenversicherten
ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen,
die nicht im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkasse
enthalten sind.
Wenn Sie auf bestimmte
Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem
Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, inwieweit
die Krankenkasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten
Therapien erstattet.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Gesetzlich,
Privat oder Zusatztarif? - Krankenversicherungsvergleich
Alternative
Versicherungsmöglichkeiten
Im
Bereich der privaten Krankenversicherung können sich
gesetzlich krankenversicherte Personen durch eine private
Krankenzusatzversicherung für relativ niedrige monatliche
Beiträge wichtige Zusatzleistungen sichern. Nicht jeder
ist jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Manche können sich als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse
privat krankenversichern.
Gesetzliche
Krankenkasse + Zusatztarif oder private Krankenvollversicherung?
Auf
dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen
von gesetzlicher Krankenkasse, privater Krankenversicherung
und privater Krankenzusatzversicherung.
| Krankenversicherungsvergleich |
Gesetzliche
KV |
Krankenzusatztarif |
Private
KV |
| Im
Krankenhaus (stationär) |
Auswahl des Krankenhauses
(Krankenversicherungsvergleich) |
Nächstgelegenes
Krankenhaus. Keine Privatkliniken |
Je nach Tarif.
Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit der privaten
Krankenzusatzversicherung abstimmen. |
Freie Auswahl.
Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung:
Vorher mit der privaten Krankenversicherung abstimmen.
|
Unterbringung im Krankenhaus
(Krankenversicherungsvergleich)
|
Mehrbettzimmer |
Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer |
Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft.
Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
Behandelnder Arzt
(Krankenversicherungsvergleich) |
Diensthabender
Arzt |
Meist Arzt
eigener Wahl (Chefarzt) |
Meist Arzt
eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
(Krankenversicherungsvergleich) |
Keine Kosten für den gesetzlich Krankenersicherten. Allerdings
Erstattung gedeckelt |
Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen
Krankenkasse. |
Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen
Krankenkasse. |
Leistungen
niedergelassener Ärzte
(Krankenversicherungsvergleich) |
Auswahl des Arztes
(Krankenversicherungsvergleich) |
Beschränkt
auf Kassenärzte |
Freie Arztwahl
|
Freie Arztwahl
|
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte
(Krankenversicherungsvergleich)
|
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz
abrechnen. |
Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in
der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
|
Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in
der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
|
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)
(Krankenversicherungsvergleich) |
Ersetzt werden
Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen
und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen
nur bei medizinischer Notwendigkeit |
Je nach Tarif
unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen
Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist
aber höherer Leistungsumfang. |
Je nach Tarif
unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen
Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. |
Vorsorgeuntersuchungen
(Krankenversicherungsvergleich) |
Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung
von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
|
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie
in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie
in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher
möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
Psychotherapie
(Krankenversicherungsvergleich) |
Nach vorheriger
Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je
Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische
Psychotherapeuten |
Je nach Tarif
unterschiedlich. |
Je nach Tarif
unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als
in der gesetzlichen Krankenkasse. |
Heilpraktikerleistungen
(Krankenversicherungsvergleich) |
Keine Heilpraktiker- leistungen |
Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als
in der gesetzlichen Krankenkasse. |
Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der
gesetzlichen Krankenkasse. |
Zahnarztleistungen
(Krankenversicherungsvergleich) |
Zahnbehandlung
(Krankenversicherungsvergleich) |
100% (aber
nur für zugelassene Leistungen) |
Je nach Tarif.
Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung
meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten
Vertragsjahren. |
In den meisten
Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
|
Zahnersatz
(Krankenversicherungsvergleich) |
Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen
65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. |
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung.
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. |
Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen
in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer
Versicherungsumfang als in der gesetzlichen Krankenkasse.
|
Zahnarzthonorare
(Krankenversicherungsvergleich) |
100% der
Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen.
|
Je nach Tarif.
Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung
meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten
Vertragsjahren. |
Je nach Tarif
teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr
abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse. |
Preisunterschiede
der gesetzlichen Krankenkassen
Sparen durch
Kassenwechsel
Der
Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse wird prozentual vom
Einkommen berechnet - und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen
Kassenwechsel sparen können, hängt also von der
Höhe Ihres Gehalts ab.
Die Beitragssätze
der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich um
bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500
Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur
günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.
Nur bis zur
Bemessungsgrenze
Bei
der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse
greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt
2005 bei 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn
Sie mehr verdienen.
Neben der Beitragsbemessungsgrenze
gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen
Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht
mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005). Wenn
Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie
zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Wie wechselt
man die gesetzliche Krankenkasse?
- Krankenversicherungsvergleich
Sie
können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln,
wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen
gesetzlichen Krankenversicherer waren. Die Kündigung
beim alten Krankenversicherer muss schriftlich zum Ende des
übernächsten Kalendermonats erfolgen.
Beispiel: Sie wollen
ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Die Kündigung
müssen Sie dann zum 31. März aussprechen, das Kündigungsschreiben
muss der alten Kasse dann bis zum 31. Januar zugehen. Am besten
per Einschreiben, damit Sie die Kündigung im Zweifel
nachweisen können. Eine Kündigung vor Ablauf der
18 Monate ist nur möglich, wenn die Kasse die Beitragssätze
erhöht.
So funktioniert
der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Die
Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse
können Sie formlos schriftlich kündigen. Die gesetzliche
Krankenkasse wird Ihnen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang Ihres Schreibens eine Kündigungsbestätigung
ausstellen. Gleich anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag
bei Ihrer neuen Krankenkasse und fügen die Kündigungsbestätigung
der alten Kasse bei. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn
Sie gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer die Mitgliedschaft
bei der neuen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung
nachweisen.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Ergänzung:
Die private Krankenzusatzversicherung
- Krankenversicherungsvergleich
Wichtige Lücken
schließen
Die
aktuellen Einschnitte in die gesetzliche Krankenkasse lassen
die Kluft zwischen Kassenpatient und Privatpatient immer größer
werden. Nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung
wechseln mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich
zur gesetzlichen Krankenkasse kann man aber wichtige Lücken
schließen.
Solche Zusatzpolicen
kommen für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden
z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, für Naturheilverfahren
oder auch für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. So
lässt sich der gesetzliche Schutz auf Privatniveau liften.
Welche konkreten
Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt
von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen
ab. Auf keinen Fall verzichten sollten Sie auf eine private
Auslandsreise-Krankenversicherung: sie zahlt die vollen Behandlungskosten
im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück
nach Hause.
Vergleichen Sie
jedoch in Ruhe - oft ist das Angebot, das Ihre Krankenkasse
macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten
Krankenversicherers.
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- Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
als Alternative
- Krankenversicherungsvergleich
Jeder
Zehnte ist privat krankenversichert
Gesetzlich krankenversichert
oder privat krankenversichert eine Entscheidung mit
Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt 3.900
Euro im Monat nicht übersteigt, muss sich in einer gesetzlichen
Krankenkasse krankenvversichern (Stand 2005).
Wer mit seinem
Einkommen über dieser Grenze liegt, wer Beamter ist oder
beruflich selbständig, kann sich oft zu sehr günstigen
Bedingungen privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte
Deutsche besitzt schon heute ein private Krankenvollversicherung.
Gutverdiener
und Singles sparen bei den Privaten Krankenversicherungen
Die
Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual
vom Einkommen berechnet ein Vorteil vor allem bei geringeren
Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder
sind in der Gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert.
Für viele
ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter
als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag
zur einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem
Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst ein Vorteil
für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare,
wenn beide berufstätig sind.
Ein weiteres Plus:
die Leistungen der privaten Krankenversicherer gehen je nach
gewähltem Tarif weit über den Mindeststandard der
gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Ein Angebot zum Krankenversicherungsvergleich
können Sie hier
anfordern.
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