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Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich - sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttoeinkommens.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Krankenkassen bezahlt. Vergleichen Sie also auch die Beiträge Ihrer gesetzlichen Krankenkasse - es lohnt sich.

Krankenversicherungsvergleich

Private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkasse

Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln?

Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Ambulante Behandlung
(Krankenversicherungsvergleich)
Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Keine Leistung für Heilpraktiker Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert
Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:
- kleine Packung: 4,- EUR
- mittlere Packung: 4,50,- EUR
- große Packung: 5,- EURO
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente.
Sehhilfen
(Krankenversicherungsvergleich)
Keine Leistungen für Brillengestelle.
- Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrin übernommen.
- Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.
Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt.
- Brillengestelle bis zu 175 EUR.
- Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Heilbehandlung
(Krankenversicherungsvergleich)
Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder   Krankengymnastik sind mit 15 % der Gesamtkosten
selbst zu tragen.
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
Krankenhausbehandlung
(Krankenversicherungsvergleich)
- Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus.
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 8,50 EURO.
- Freie Krankenhauswahl
- freie Arztwahl, auch Chefarzt
- freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer.
Zahnersatz
(Krankenversicherungsvergleich)
- Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 45 - 55 %.
- Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen und sehr große Brücken.
Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Tagegelder
(Krankenversicherungsvergleich)
Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt. Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.
Budgetierung
(Krankenversicherungsvergleich)
Budgetierung von diversen Leistungen:
Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten.

Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).
Keine Budgetierung von Leistungen.
Im Rentenalter
(Krankenversicherungsvergleich)
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:

- Gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
- Betriebsrente:halber Beitragssatz
- Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz - Mieteinnahmen: voller Beitragssatz .
- Zinseinnahmen: voller Beitragssatz  maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Beiträge sind nicht einkommensabhängig.

Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur
gesetzlichen Kankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Beitragsrückerstattung
(Krankenversicherungsvergleich)
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.
Beiträge
(Krankenversicherungsvergleich)
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben.   
Die Beitragssätze liegen - je nach Krankenkasse - bei ca. 11,5 %   bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung.
Je nach   Krankenkasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 225 EUR   bis 490 EUR monatlich.
Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht.

 

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsvergleich

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung - Krankenversicherungsvergleich

Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat krankenversichert.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert – anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag berechnen.

Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen, die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich jedoch um mehr als 2 Prozent. Das klingt zunächst wenig, über die Jahre lässt sich durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse jedoch viel Geld sparen.

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Freie Kassenwahl - Krankenversicherungsvergleich

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern.

Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.

Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Krankenversicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.

Die großen Ersatzkrankenkassen und Ortskrankenkassen liegen im Beitrag meist höher als die Betriebskrankenkassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz – wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service bei der gesetzlichen Krankenkasse legen. Für die Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier krankenversichert, kann unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.

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Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.

Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere gesetzliche Krankenkassen finanzieren ihren Krankenversicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind.

Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, inwieweit die Krankenkasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten Therapien erstattet.

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Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif? - Krankenversicherungsvergleich

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Im Bereich der privaten Krankenversicherung können sich gesetzlich krankenversicherte Personen durch eine private Krankenzusatzversicherung für relativ niedrige monatliche Beiträge wichtige Zusatzleistungen sichern. Nicht jeder ist jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Manche können sich als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse privat krankenversichern.

Gesetzliche Krankenkasse + Zusatztarif oder private Krankenvollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenkasse, privater Krankenversicherung und privater Krankenzusatzversicherung.

 
Krankenversicherungsvergleich Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses
(Krankenversicherungsvergleich)
Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit der privaten Krankenzusatzversicherung abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit der privaten Krankenversicherung abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus
(Krankenversicherungsvergleich)
Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt
(Krankenversicherungsvergleich)
Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
(Krankenversicherungsvergleich)
Keine Kosten für den gesetzlich Krankenersicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Leistungen niedergelassener Ärzte
(Krankenversicherungsvergleich)
Auswahl des Arztes
(Krankenversicherungsvergleich)
Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte
(Krankenversicherungsvergleich)
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)
(Krankenversicherungsvergleich)
Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorgeuntersuchungen
(Krankenversicherungsvergleich)
Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie
(Krankenversicherungsvergleich)
Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Heilpraktikerleistungen
(Krankenversicherungsvergleich)
Keine Heilpraktiker- leistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnarztleistungen
(Krankenversicherungsvergleich)
Zahnbehandlung
(Krankenversicherungsvergleich)
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz
(Krankenversicherungsvergleich)
Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnarzthonorare
(Krankenversicherungsvergleich)
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen

Sparen durch Kassenwechsel

Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse wird prozentual vom Einkommen berechnet - und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen können, hängt also von der Höhe Ihres Gehalts ab.

Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich um bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.

Nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2005 bei 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 3.900 Euro monatlich verdienen (Stand 2005). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse? - Krankenversicherungsvergleich

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen gesetzlichen Krankenversicherer waren. Die Kündigung beim alten Krankenversicherer muss schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen.

Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Die Kündigung müssen Sie dann zum 31. März aussprechen, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse dann bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie die Kündigung im Zweifel nachweisen können. Eine Kündigung vor Ablauf der 18 Monate ist nur möglich, wenn die Kasse die Beitragssätze erhöht.

So funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Die Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse können Sie formlos schriftlich kündigen. Die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Schreibens eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Gleich anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse und fügen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn Sie gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Ergänzung: Die private Krankenzusatzversicherung - Krankenversicherungsvergleich

Wichtige Lücken schließen

Die aktuellen Einschnitte in die gesetzliche Krankenkasse lassen die Kluft zwischen Kassenpatient und Privatpatient immer größer werden. Nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung wechseln – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse kann man aber wichtige Lücken schließen.

Solche Zusatzpolicen kommen für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, für Naturheilverfahren oder auch für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. So lässt sich der gesetzliche Schutz auf Privatniveau liften.

Welche konkreten Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Auf keinen Fall verzichten sollten Sie auf eine private Auslandsreise-Krankenversicherung: sie zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause.

Vergleichen Sie jedoch in Ruhe - oft ist das Angebot, das Ihre Krankenkasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

mehr - Krankenversicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung als Alternative - Krankenversicherungsvergleich

Jeder Zehnte ist privat krankenversichert

Gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert – eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt 3.900 Euro im Monat nicht übersteigt, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenvversichern (Stand 2005).

Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, wer Beamter ist oder beruflich selbständig, kann sich – oft zu sehr günstigen Bedingungen – privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt schon heute ein private Krankenvollversicherung.

Gutverdiener und Singles sparen bei den Privaten Krankenversicherungen

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringeren Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert.

Für viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag zur einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst – ein Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind.

Ein weiteres Plus: die Leistungen der privaten Krankenversicherer gehen je nach gewähltem Tarif weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.

Ein Angebot zum Krankenversicherungsvergleich können Sie hier anfordern.

Die Private Krankenversicherung (PKV) auch Privat Krankenkasse genannt und Ihre Leistungen im Vergleich; immer günstig eine beitragsstabile Private Krankenversicherung. Beitragsstabil von Ihrem Versicherungsmakler. Gute Beratung ist im Hinblick auf die künftige Beitragsentwicklung wichtig. Die Grenze in eine Privat Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der Privat Krankenversicherung oder Bemessungsgrenze sind für den Arbeitnehmer bei der Privaten Krankenversicherung neben dem Vergleich vom Beitrag auch die Voraussetzung in eine Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer aufgenommen zu werden. Die Akademiker Private Krankenversicherung leistet nach Gebührenordung für Ärzte GOÄ und Zahnärzte GOZ. Nutzen Sie die freie Medikamentenwahl bzw. die freie Arztwahl bei den Tarifen ohne Primärarzt. Für Selbständige und Freiberufler, ist ein Beitragsvergleich Private Krankenversicherung mit dem richtigen Krankentagegeld wichtig (nach Deckungsbeitrag oder Umsatz), auch ein KHT - Krankenhaustagegeld sollte nicht fehlen. Alternative Medizin wie Homöopathie bzw. Leistungen nach Hufeland und nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sind Optionen. Homöopathie und Heilpraktiker gehören auch zu dem Standardtarif für die Private Krankenversicherung. Für Beamte sollte neben dem Preisvergleich für Kürzungen der Beihilfe, ein Beihilfeergänzungstarif für die Private Krankenversicherung gewählt werden ein Vergleich lohnt sich. Eine Private Krankenversicherung für Angestellte bzw. Arbeitnehmer sollte mit einem Beitragsentlasungstarif (BEA) kombiniert und der Verdienstausfall mit einem Krankentagegeld abgesichert werden. Die Beitragsentwicklung ist eine wichtige Information neben dem Tarifvergleich für die richtige Auswahl Ihrer Versicherung. Ein Preisvergleich für die Krankenzusatzversicherung bzw. Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse lohnt sich immer. Kieferorthopädie sollte die Zusatzkrankenversicherung, sowie Zahnbehandlung, Inlays, Zahnersatz und vor allem Implantate abdecken eine Beratung zeigt hier auf erhebliche Unterschiede. Ein Preisvergleich bzw. Leistungsvergleich zeigt die Möglichkeiten bei der PKV - Private Krankenversicherung, von der Kombination einer Selbstbeteiligung und jährlicher Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Der Tarifvergleich für Mediziner (Humanmediziner, Arzt) bietet besondere Gruppenrabatte. Die freiwillig privatversicherte Mutter erhält im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) einen Beitragspauschale. Neben der Entbindungspauschale sind auch Tarife ( Privat krankenkasse ) mit Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub bzw. der Elternzeit, bei Beziehung von Erziehungsgeld möglich.Beratung erhalten Sie von dem Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsstelle Villemombler Str.76 in Bonn für die Private Krankenversicherung. Ein Versicherungsvergleich mit Beitragsvergleich für die PKV und weitere PKV Beratung bzw. Info zum Thema finden Sie unter folgenden Links. Compare24 ein Vergleich der sich lohnt. Das Erziehungsgeld ist Einkommensabhängig im Erziehungsurlaub bei der Privat Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte, daher ist bei der Privaten Krankenversicherung ebenso wichtig wie die Privatekrankenversicherung im Tarifvergleich!

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Neuburg-Schrobenhausen
Neumarkt
Neumünster
Neunkirchen
Neuss
Neustadt a. d. Aisch
Neustadt a. d. Waldnaab
Neustadt a. d. Weinstraße
Neu-Ulm
Neuwied
Niederschlesische Oberlausitz
Nienburg
Nordfriesland
Nordhausen
Nordvorpommern
Nordwestmecklenburg
Northeim
Nürnberg
Nürnberger Land
Oberallgäu
Oberbergischer Kreis
Oberhausen
Oberhavel
Oberspreewald-Lausitz
Odenwaldkreis
Oder-Spree
Offenbach
Ohrekreis
Oldenburg
Olpe
Ortenaukreis
Osnabrück
Ostalbkreis
Ostallgäu
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Ostholstein
Ostprignitz-Ruppin
Ostvorpommern
Paderborn
Parchim
Passau
Peine
Pfaffenhofen
Pforzheim
Pinneberg
Pinneberg
Pirmasens
Plauen
Plön
Potsdam
Potsdam-Mittelmark
Prignitz
Quedlinburg
Rastatt
Rastatt
Ravensburg
Recklinghausen
Regen
Regensburg
Remscheid
Rems-Murr-Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Reutlingen
Rheingau-Taunus-Kreis
Rhein-Hunsrückkreis
Rheinisch-Berg.-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhön-Grabfeld
Riesa-Großenhain
Rosenheim
Rostock
Rotenburg (Wümme)
Roth
Rottal-Inn
Rottweil
Rügen
Saale-Holzlandkreis
Saale-Orla-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt
Saalkreis
Saarbrücken
Saarlouis
Saar-Pfalz-Kreis
Sächsische Schweiz
Salzgitter
Sangerhausen
Sankt Ingbert
Schaumburg
Schleswig-Flensburg
Schmalkalden-Meiningen
Schönebeck
Schwabach
Schwäbisch Hall
Schwalm-Eder-Kreis
Schwandorf in Bayern
Schwarzwald-Baar-Kreis
Schweinfurt
Schwerin
Siegen-Wittgenstein
Sigmaringen
Soest
Solingen
Soltau-Fallingbostel
Sömmerda
Sonneberg
Speyer
Spree-Neiße
St. Wendel
Starnberg
Steinburg
Steinfurt
Stollberg
Stormarn
Stralsund
Straubing-Bogen
Stuttgart
Südl. Weinstraße
Südwestpfalz
Suhl
Teltow-Fläming
Tirschenreuth
Torgau-Oschatz
Traunstein
Trier
Tübingen
Tuttlingen
Uckermark
Uecker-Randow
Uelzen
Ulm
Unna
Unstrut-Hainich-Kreis
Unterallgäu
Vechta
Verden
Viersen
Viersen
Vogelsbergkreis
Vogtlandkreis
Völklingen
Waldeck-Frankenberg
Waldshut
Warendorf
Wartburgkreis
Weiden i. d. Opf.
Weilheim-Schongau
Weimar
Weimarer-Land
Weißenburg- Gunzenhausen
Weißenfels
Weißeritzkreis
Wernigerode
Werra-Meißner-Kreis
Wesel
Wesel
Wesermarsch
Westerwaldkreis
Wetteraukreis
Wiesbaden
Wilhelmshaven
Wismar
Wittenberg
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worms
Wunsiedel
Wuppertal
Würzburg
Zollernalbkreis
Zweibrücken
Zwickau

Krankenversicherungsvergleich
Krankenversicherungsvergleich
Krankenversicherungsvergleich
Krankenversicherungsvergleich
AiP
Akademiker
Aktuar
Altenpfleger
Angestellter
Apothekenhelfer
Apotheker
Architekt
Archivar
Artist
Arzt (Humanmedizin)
Arzthelferin
Atomindustrie
Azubi
Bäcker
Bankdirektor
Bankkaufmann
Baugewerbe
Beamter, allgemeine Verwaltung
Bergbau
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Bibliothekar
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Biologe
Börsenmakler
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Buchhalter
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Buchprüfer
Büroangestellter
Bürofachkraft
Büroleiter
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Chemiker
Chirurg
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Diplom-Bibliothekar
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Diplom-Ingenieur
Diplom-Kaufmann
Diplom-Psychologe
Diplom-Volkswirt
Dolmetscher
Dozent
Drehbuchautor
Dreher, Bohrer, Fräser
Drogist
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