Die Pflegeversicherung (PV) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung
im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Versicherung
trägt bei nachgewiesenem, dauerhaft erheblich erhöhtem
Bedarf an pflegerischer Versorgung und sofern dieser anerkannt ist,
auch bei entsprechend erhöhtem Bedarf an hauswirtschaftlicher
Versorgung einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären
Pflege.
Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit dem Sozialgesetzbuch
XI (SGB XI) als fünfte Säule der Sozialversicherung
nach Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung eingeführt (Gesetz
zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit,
Pflegeversicherungsgesetz PflegeVG). Die Träger
der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen
errichtet werden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung
als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts
mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversicherten
Personen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung
aufgenommen. Dort nicht Versicherte können freiwillig in die
Pflegeversicherung aufgenommen werden (§ 6a SGB XI). Alle Vollversicherten
einer privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten
Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz
für praktisch die gesamte Bevölkerung eingeführt.